Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich der in Bezug genommenen Leistungsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „KUNDE“ genannt) und uns, der Unternehmung Kuxhausen Ventures GmbH, Fastradaallee 3, 52146 Würselen (nachfolgend „KX MARKETING“ genannt), ausschließlich geltenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von KX MARKETING nicht anerkannt, sofern KX MARKETING diesen nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
(2) Vertrag meint sämtliche Vereinbarungen zwischen KX MARKETING und dem KUNDEN, die die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien regeln. Bestandteile des Vertrags sind insbesondere das Angebot, die Leistungsbeschreibungen, die Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Leistungsbedingungen und die Anlagen.
2 Vertragsschluss und Angebote
(1) Alle Angebote von KX MARKETING sind freibleibend, sofern sie nicht durch KX MARKETING zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind. Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von KX MARKETING zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.
(2) Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen werden erst wirksam, wenn sie durch KX MARKETING
zumindest in Textform gegenüber dem KUNDEN anerkannt wurden.
3 Haftung
(1) Macht der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KX MARKETING beruhen, haftet KX MARKETING dem KUNDEN für die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung des Anbieters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach beschränkt auf 50.000,00 EUR.
(4) Der KUNDE ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet KX MARKETING nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre. Dieses gilt nicht, wenn KX MARKETING auch mit der Datensicherung beauftragt wurde.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Haftung nach dem ProdHaftG und für Garantien. Garantien im Rechtssinne sind nur solche, die ausdrücklich als Garantie bezeichnet werden.
(6) Ansprüche, die auf einer Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
4 Vergütung, Rechnung, Rücklastschrift
(1) Der KUNDE verpflichtet sich, an KX MARKETING eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütungbestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Monatliche Preise sind mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen, spätestens jedoch bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats. Andere Entgelte/Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim KUNDEN fällig.
(3) Alle Entgelte und Preise verstehen sich exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dieses nicht abweichend benannt wurde.
(4) Für den Fall, dass der KUNDE über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, ist KX MARKETING zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Das Recht von KX MARKETING, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
(5) Entstehen KX MARKETING durch eine Rücklastschrift, die auf Verschulden des KUNDEN beruht, zusätzliche Kosten so hat der KUNDE diese Kosten zu übernehmen, es sei denn KX MARKETING weist einen höheren Schaden oder der KUNDE einen geringeren Schaden nach.
(6) Der KUNDE teilt geänderte Adressdaten, insbesondere auch eine geänderte E-Mailadresse, KX MARKETING unverzüglich mit.
(7) Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von KX MARKETING getroffen, deren Erbringung der KUNDE den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der KUNDE die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die KX MARKETING für deren Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.
5 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit bestimmt sich grundsätzlich nach dem jeweiligen Angebot.
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeweilig unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt für KX MARKETING insbesondere in jedem Fall vor, in dem
a. der KUNDE für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der KUNDE in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
b. der KUNDE zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des KUNDEN darf KX MARKETING jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des KUNDEN kündigen;
c. der KUNDE gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von KX MARKETING das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch KX MARKETING nicht unverzüglich abstellt.
(3) Die Kündigung bedarf zumindest der Textform.
6 Verwendung von Marken, Namen und Logos als Referenzen
(1) Der KUNDE räumt KX MARKETING das Recht ein, Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des KUNDEN (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenz nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.
(2) KX MARKETING ist berechtigt die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf KX MARKETING die Zeichen zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen- Webseite, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(3) Der KUNDE räumt KX MARKETING dieses Recht unentgeltlich ein.
(4) Der KUNDE kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen.
(5) Die Nutzung der Zeichen kann auch unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
7 Datenschutz
(1) Die KX MARKETING erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insb. die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, im Zusammenhang mit dem Webauftritt, den der KUNDE mit Hilfe der vertragsgegenständlichen Leistungen der KX MARKETING erstellt hat, obliegt dem KUNDEN.
(3) Falls der KUNDE im Rahmen der Nutzung der Leistungen von KX MARKETING personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen will, muss er gem. Art. 28 DSGVO mit KX MARKETING eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (nachfolgend: ADV) abschließen. KX MARKETING stellt dem KUNDEN auf Anfrage eine entsprechende ADV zur Verfügung. Der KUNDE wird diese Vereinbarung in zweifacher Ausführung unterschrieben an KX MARKETING zurücksenden.
8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Textform vorsieht.
(3) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
(5) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(6) KX MARKETING ist berechtigt, Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
(7) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würselen.
(8) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
(9) Stehen diese Allgemeinen Vertragsbedingungen im Widerspruch zu den Leistungsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
Leistungsbedingungen CONTENT MANAGEMENT
Die Leistungsbedingungen Content Management ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich der Beratungsleistung durch KX MARKETING.
1 Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung
KX MARKETING erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Video Content Management für den Kunden auf dienstvertraglicher Basis. Die Einzelheiten der Beratung und Unterstützung sind in der Leistungsbeschreibung zu diesem Vertrag oder im Angebot geregelt. KX MARKETING erbringt Leistungen in folgenden Bereichen: Recherche Content-Ideen, Beratung zur Umsetzung (Technik, Kulisse, etc.), Aufbereitung des Rohmaterials.
2 Details der Leistungserbringung
KX MARKETING berät den KUNDEN hinsichtlich der Erstellung von eigenem Video Content. Der KUNDE soll dabei zu relevanten Themen in seinem Geschäftsfeld Videos aufnehmen. KX MARKETING berät zur Themenauswahl und gibt Rückmeldung zu den einzelnen Videos in inhaltlicher Richtung aber auch zu technischen Themen (Kamera, Ton, Auflösung, etc.). KX MARKETING wird das Rohmaterial technisch für
die jeweiligen relevanten Plattformen aufbereiten und dem Kunden zur Verfügung stellen. Dabei wird KX MARKETING auch Teaservideos erstellen sofern dies je nach Video möglich und/oder sinnvoll ist. Sofern KX MARKETING urheberrechtlich geschützte Leistungen erbringt, werden dem Kunden nur einfache Nutzungsrechte hieran im minimal notwendigen Umfang eingeräumt.
3 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
Es gilt § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
4 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Allgemeine Mitwirkungsleistungen
(a.) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass KX MARKETING auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung der Aufträge von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der
Tätigkeit von KX MARKETING bekannt werden.
(b.) Auf Verlangen von KX MARKETING hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von KX MARKETING formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(c.) Der Kunde stellt KX MARKETING auf Anforderung einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz in den Geschäftsräumen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt KX MARKETING, soweit erforderlich, den Zugang zu seinen Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Erbringung der vereinbarten Leistung notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für KX MARKETING kostenfrei erbracht werden.
(3) Sämtliche vom Kunden zu erbringenden Leistungen sind Voraussetzung für die vertragsgemäße Leistungserbringung von KX MARKETING. Erfüllt der Kunde diese Leistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so gehen sich daraus ergebende Entgelterhöhungen oder Terminverschiebungen zu seinen Lasten.
6 Haftung
(1) Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
7 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
III. Leistungsbedingungen WEBDESIGN LANDINGPAGE UND PFLEGE
Die Leistungsbedingungen Webdesign ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle Vorgaben für die Leistungen im Bereich Webdesign durch KX MARKETING.
1 Leistungen / Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Landingpage des KUNDEN durch KX MARKETING sowie die Erstellung dieser Landingpage. Gegenstand dieses Vertrages ist auch die laufende Pflege, sofern dieses vereinbart wurde.
(2) Der KUNDE wird selbst für die Veröffentlichung und Inbetriebnahme und für die Abrufbarkeit der Landingpage über das Internet verantwortlich. KX MARKETING ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Landingpage (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet- Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten von KX MARKETING.
2 Leistungspflichten
Zu den Hauptleistungspflichten von KX MARKETING gehören – je nach vereinbartem Leistungsumfang – die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 3 sowie Pflegeleistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 4.
3 Gestalterische Leistungen
(1) KX MARKETING wird für eine angemessene gestalterische Qualität der Landingpage Sorge tragen und
dabei – im Rahmen der Vorgaben des KUNDEN – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends
und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik nach Möglichkeit
berücksichtigen.
(2) Die Anzahl und der Umfang der von KX MARKETING für die grafische Gestaltung der Landingpage zu
erarbeitenden Vorschläge bestimmt sich nach dem Angebot oder ausdrücklicher Vereinbarung
zumindest in Textform.
4 Pflege
(1) Ist die laufende Pflege der Landingpage vereinbart, so umfassen die Verpflichtungen von LEADS BY
ADS sowohl die Verpflichtung zur Aktualisierung der Landingpage nach Maßgabe des nachfolgenden
Absatzes 2 als auch die Verpflichtung zur Beseitigung von Funktionsstörungen nach Maßgabe des
nachfolgenden Absatzes 3.
(2) KX MARKETING wird nach den Vorgaben des KUNDEN die Landingpage aktualisieren. Als
Aktualisierung gilt insbesondere die Einstellung neuer durch den Kunden zur Verfügung gestellter Texte
und Grafiken in die Landingpage bzw. der Austausch von inhaltlichen Bestandteilen der Landingpage
durch neuen Inhalt sowie Änderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und der
Funktionalitäten der Landingpage. Soweit KX MARKETING in der Lage ist, Inhalt über ein CMS selbst zu
aktualisieren, beschränken sich die Verpflichtungen von KX MARKETING auf Beratungsleistungen beim
Umgang mit dem CMS.
(3) KX MARKETING wird die Gebrauchstauglichkeit der Landingpage in angemessenen zeitlichen
Abständen prüfen und etwaige Funktionsmängel beseitigen. Als Funktionsmängel gelten insbesondere
gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
5 Inhalt
(1) Der KUNDE stellt KX MARKETING den in die Landingpage einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der KUNDE verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom KUNDEN
zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Landingpage verfolgten Zwecke eignet, ist KX MARKETING
nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist KX MARKETING verpflichtet, den KUNDE auf Mängel
des Inhalts hinzuweisen.
(2) Zu dem vom KUNDEN bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Landingpage
einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken.
6 Abnahme
(1) KX MARKETING ist berechtigt, nach Abschluss einer jeden Phase, welche den vertraglichen
Anforderungen entspricht, eine Abnahme zu verlangen. Der Kunde wird die jeweilige Phase durch
Erklärung in Textform abnehmen, die Abnahme kann im Einvernehmen auch mündlich erfolgen. Kommt
der Kunde seiner Abnahmepflicht nicht nach pausiert das Auftragsverhältnis und KX MARKETING ist nicht
verpflichtet, die Arbeiten fortzusetzen. Sobald der Kunde die Leistung abnimmt, richtet sich der Zeitpunkt
der Wiederaufnahme der Leistungen durch KX MARKETING nach der Verfügbarkeit von LEADS BY
ADS. KX MARKETING wird den Kunden informieren wann die Leistungserbringung wieder aufgenommen
wird.
7 Weitere Mitwirkungspflichten
(1) Der KUNDE ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der
Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Landingpage verpflichtet.
(2) Sofern KX MARKETING dem KUNDEN Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur
Verfügung stellt, wird der KUNDE im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung
vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der KUNDE an KX MARKETING jeweils
unverzüglich mitteilen.
8 Nutzungsrechte
(1) KX MARKETING räumt dem KUNDEN an der nach dieser Leistungsbedingung überlassenen
Landingpage die für den jeweils vereinbarten vertraglichen Verwendungsweck notwendigen Rechte ein.
(2) Der KUNDE ist berechtigt, die vorstehenden Rechte ohne weitere Zustimmung durch KX MARKETING
ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder einfache Rechte hiervon abzuspalten und Dritten
einzuräumen.
(3) Soweit die Landingpage Elemente Dritter enthält (z.B. WordPress Vorlagen, WordPress Themes),
entfallen die Rechte nach Absatz 2 unter Ausnahme der gesetzlichen Mindestnutzungsrechte.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst in dem Zeitpunkt der vollständigen Vergütungszahlung
durch den KUNDEN. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung gestattet KX MARKETING dem KUNDEN
jedoch die Nutzung der Software. KX MARKETING kann den Einsatz solcher Software, mit deren
Vergütungszahlung sich der KUNDE in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
(5) Nutzungsrechte gemäß § 8 dieser Leistungsbedingung gelten nur für die Nutzung der Landingpage
insgesamt bzw. von Bestandteilen der Landingpage im Internet. Der KUNDE ist nicht berechtigt, einzelne
Gestaltungs-elemente der Landingpage oder die vollständige Landingpage in anderer Form – auch in
gedruckter Form – zu nutzen.
9 Gewährleistung und Haftung
(1) Für Inhalt, den der KUNDE bereitstellt, ist KX MARKETING nicht verantwortlich. Insbesondere ist der
KX MARKETING nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Sollten Dritte KX MARKETING wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Landingpage
resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der KUNDE, KX MARKETING von jeglicher Haftung
freizustellen und KX MARKETING die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen
Rechtsverletzung entstehen.
(4) Es gilt darüber hinaus § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
10 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so
gelten die Leistungsbedingungen vorrangig.
Leistungsbedingungen Bezahlte Werbung
Die Leistungsbedingungen Bezahlte Werbung ergänzen die Allgemeinen Vertragsbedingungen und beinhalten spezielle
Vorgaben für die Dienstleistungen im Bereich von Werbemaßnahmen durch KX MARKETING.
1 Vertragsgegenstand
(1) Der KUNDE betreibt eine Webseite und/oder eine Präsenz in sozialen Medien auf der unternehmens- und
produktspezifische Informationen für Internetnutzer zugänglich sind. Der KUNDE möchte die
Aufmerksamkeit für seine Webseite und/oder seinen Markenauftritt steigern und dabei auf das Know-how
von KX MARKETING zurückgreifen.
(2) KX MARKETING wird während der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit der vereinbarten Leistungen
insbesondere neue Anzeigen(kampagnen) erstellen und/oder vorhandene Anzeigen(kampagnen)
optimieren.
2 Leistungen von KX MARKETING
(1) Soweit dieses nicht abweichend vereinbart wurde, legt KX MARKETING gemeinsam mit dem KUNDEN
mögliche Werbenetzwerke, Anzeigenkampagnen sowie ein maximales Budget pro Monat fest. LEADS BY
ADS berät den Kunden hierbei.
(2) Die Anzeigengestaltung obliegt KX MARKETING. Entsprechend gestalte Anzeigen werden dem KUNDEN
durch KX MARKETING vorab zur Freigabe übermittelt.
(3) KX MARKETING nutzt das Werbekonto des KUNDEN bzw. erhält einen Zugang zum Werbekonto des
KUNDEN. Erforderlichenfalls ist KX MARKETING berechtigt, im Namen und im Auftrag des KUNDEN ein
Kundenkonto im jeweilig vereinbarten Werbenetzwerk zu erstellen (sofern das Werbenetzwerk dies
gestattet). Die Einrichtung ist regelmäßig wie insbesondere erforderlich, wenn der KUNDE im jeweiligen
Werbenetzwerk über kein eigenes Konto verfügt oder einen gesonderten Zugang für KX MARKETING
wünscht.
(4) Die im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
Leistungen nach dieser Leistungsbeschreibung sind in Abhängigkeit der Vereinbarung,
– die Reichweitenoptimierung hinsichtlich der unter der im Angebot angegebenen URL betriebenen
Webseite des KUNDEN (nachfolgend „Webseite des KUNDEN“) durch Anzeigenkampagnen mit dem
Ziel, die Reichweite der Webseite des KUNDEN und/oder seinen Markenauftritt zu steigern,
– die Gestaltung der Werbeanzeigen
– die Buchung von Anzeigen (z.B. Google Ads) zu bestimmten Suchbegriffen bei den jeweiligen Anbietern.
(5) Dem KUNDEN ist bekannt, dass eine angestrebte Verbesserung der Reichweite aufgrund der von LEADS
BY ADS übernommenen Tätigkeiten ggf. erst nach geraumer Zeit (mehrere Wochen/einige Monate)
eintreten kann. Eine Garantie kann hierüber kann jedoch nicht abgegeben werden.
(6) Der KUNDE erkennt daher an, dass die von KX MARKETING übernommenen Tätigkeiten einen Erfolg der
Leistung nicht garantieren können und dass KX MARKETING einen solchen Erfolg daher nicht schuldet.
3 Vergütung und Fälligkeit
(1) Die Vergütung für die Leistungen von KX MARKETING ergibt sich aus dem Angebot oder einer
gesonderten Vereinbarung zwischen KX MARKETING und dem KUNDEN.
(2) Auf Abrechnungsverhältnisse zwischen dem Werbenetzwerk und dem KUNDEN hat KX MARKETING
regelmäßig keinen Einfluss; eine Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem jeweiligen Werbenetzwerk
und dem KUNDEN. Üblicherweise erfolgt eine Abrechnung der jeweiligen Anzeigen je Klick.
4 Werbebudget
(1) Der KUNDE legt in Abstimmung mit KX MARKETING ein monatliches maximales Budget für
die Kosten der Kampagnen fest. Dieses Budget ist für KX MARKETING bindend.
(2) Abweichungen des Budgets erfordern die entsprechende Mitteilung des KUNDEN. Als Abweichung gilt
jede Erhöhung oder Absenkung des zuvor vereinbarten Budgets.
(3) Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass je nach Kampagne ein Minimalbudget verwendet werden
muss, um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit eine Kampagne tätigen zu können. Sofern der Kunde
die jeweilige Freigabe des Minimalbudgets verweigert, gehen die damit einhergehenden Nachteile zu
Lasten des Kunden. Insbesondere können belastbare Aussagen zur Wirksamkeit und Effizienz der
Kampagne ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt oder nicht mit der notwendigen Sicherheit getroffen
werden.
5 Mitwirkungsleistungen des KUNDEN
(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch KX MARKETING ist die Mitwirkung des
KUNDEN. Der KUNDE wird KX MARKETING bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in
angemessenem Umfang unterstützen. Der KUNDE stellt KX MARKETING insbesondere alle zur
Erstellung neuer oder Betreuung vorhandener notwendigen Informationen und Unterlagen kostenfrei zur
Verfügung.
(2) KX MARKETING ist während der Vertragslaufzeit durch den KUNDEN Zugang zu dem Kundenkonto im
jeweiligen Werbenetzwerk zu gewähren.
(3) Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist
KX MARKETING für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die
jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht
oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.
(4) Mitwirkungsleistungen des KUNDEN sind Hauptleistungspflichten.
(5) Der KUNDE muss während der Laufzeit des Vertrages die entsprechenden Werbekonten zur Verfügung
stellen. Sollte ein Anbieter den Kunden sperren, so stellt dies keinen Grund für eine außerordentliche
Kündigung durch den KUNDEN dar, es sei denn, KX MARKETING hat die Sperrung schuldhaft verursacht.
6 Übereinstimmung mit rechtlichen Vorgaben
(1) Die rechtliche Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Anzeigenkampagnen des KUNDEN trägt
ausschließlich der KUNDE. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere auch die marken-, telemedien- sowie
presse- und wettbewerbsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen des KUNDEN.
(2) Der KUNDE sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher für die Gestaltung der Anzeigen erforderlichen
Rechte ist, insbesondere, dass er über die erforderlichen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-,
Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf LEADS BY
ADS übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Vertrages
erforderlichen Umfang. Sofern KX MARKETING selbst Materialien wie Lichtbilder, Videos, Texte
verwendet obliegt die Verantwortung für die rechtliche Verwendbarkeit bei KX MARKETING.
7 Freistellung
(1) Machen Dritte gegen KX MARKETING Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Anzeigenkampagne
des KUNDEN verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Anzeigenkampagne verletze ihre
Rechte, wird der KUNDE KX MARKETING von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern
freistellen und etwaige darüberhinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere LEADS BY
ADS von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Der KUNDE ist verpflichtet,
KX MARKETING im Rahmen des Zumutbaren mit Informationen und Unterlagen bei der
Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten
entsprechend, wenn Dritte wegen der Nichteinhaltung von Zusicherungen nach § 6 dieser
Leistungsbedingung Ansprüche gegen KX MARKETING geltend machen.
8 Haftung
Es gilt § 3 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Stehen die Leistungsbedingungen im Widerspruch zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen, so gelten
die Leistungsbedingungen vorrangig.
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